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Foto: Nils Leon Brauer, 2022
In der Sache ist wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen verfassungsrechtlichen Auftrag erfüllt: die vielfältige und ausgewogene Darstellung politischer und gesellschaftlicher Debatten, die Bereitstellung von Dialogräumen sowie Orientierung und Einordnung, gerade in einer zunehmend digitalen und fragmentierten Medienöffentlichkeit. Dieser Auftrag setzt gerade voraus, dass redaktionelle Entscheidungen staatsfern getroffen werden.
Als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sehen wir die drohenden Kürzungen beim Elterngeld sehr kritisch. Wir hatten ausdrücklich begrüßt, dass sich SPD und Union in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform vorgenommen hatte, um stärkere Anreize für eine partnerschaftlichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu schaffen. Dazu sollten laut Koalitionsvertrag unter anderem die Einkommensgrenze sowie die Mindest- und Höchstbeträge angehoben werden. Beides hatten auch wir in unserem Wahlprogramm gefordert.
Wir Grüne wollen diese Leistungen konsequent aus Steuermitteln zahlen und zusätzlich den bestehenden Bundeszuschuss dynamisieren. Zur Gegenfinanzierung schlagen wir, ähnlich den Empfehlungen der Kommission, eine stärkere Besteuerung von hartem Alkohol, eine Herstellerabgabe für stark zuckerhaltige Getränke sowie eine Anhebung und Angleichung der Steuern auf Tabak- und Nikotinprodukte vor.