
Am 19.02.2024 wurde die lang ersehnte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts endlich beschlossen. Mit unserem Bestreben zu dieser Reform haben wir es geschafft, Deutschland als attraktives Einwanderungsland zu stärken.
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Am 19.02.2024 wurde die lang ersehnte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts endlich beschlossen. Mit unserem Bestreben zu dieser Reform haben wir es geschafft, Deutschland als attraktives Einwanderungsland zu stärken.
Wir arbeiten daran, die Gesetzesreform schnellstmöglich zu verabschieden. Leider können wir Ihnen derzeit noch kein konkretes Datum nennen.
Hier finden Sie die Antwort auf Ihre ursprüngliche Frage:
Deutschland ist ein Einwanderungsland – das spiegelt sich nun in unserem Staatsangehörigkeitsrecht wider.
Eine Vertreibung der Bevölkerung Bergkarabachs darf es nicht geben. Die Europäische Union muss jetzt deutlicher werden.
Voraussetzungen zur Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie der Seite des Auswärtigen Amtes entnehmen. Demzufolge ist für gebürtige Deutsche, die seit dem 01.01.2000 ihre deutsche Staatsbürgerschaft gem. § 25 StAG verloren haben, weil sie vor dem Antragserwerb einer anderen Staatsbürgerschaft nicht rechtzeitig eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt haben, nach § 13 StAG eine Wiedereinbürgerung möglich.