Eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Ernennung des Trusted Flaggers „REspect!“ zeigt eindeutig, dass die erwähnten Vorgänge nicht nur im Einklang mit Artikel 5 GG stehen, sondern letztlich der freien Meinungsäußerung dienlich sind
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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