Frage von Karl-Jürgen H. •

Für wie stichhaltig halten Sie die Beweisführung des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Gutachten zur AfD?

Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,
das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD ist ja nun verfügbar. Das Gutachten nennt in der Einleitung die roten Linien, deren Überschreitung als verfassungsfeindlich zu bewerten ist. Für wie stichhaltig bewerten Sie die Ausführungen im Beweisführungsteil, dass diese roten Linien von der Gesamtpartei erwiesenermaßen tatsächlich überschritten werden?
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Jürgen H.

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Arbeit und Ihre Frage zu diesem ausgesprochen wichtigen Thema. Zunächst würde ich Sie gerne darauf verweisen, dass ich mich hier immer wieder zu Fragen rund um ein mögliches AfD-Verbot und die Einstufung der Gesamtpartei als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das BfV geäußert habe. Auf diese Antworten verweise ich ergänzend.  

Wir Grünen machen uns seit Jahren dafür stark, dass die AfD mit allen dem Rechtsstaat hierfür zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft wird - und sie unter keinen Umständen normalisiert wird. Denn die AfD ist und bleibt eine für unsere Demokratie brandgefährliche Partei. Sie ist in meinen Augen offen rechtsextrem und radikalisiert sich immer weiter. Dies stellt sie regelmäßig mit Aussagen führender Vertreterinnen und Vertreter offen zur Schau, die mit der Menschenwürde und damit mit dem zentralen Grundpfeiler unserer Verfassung nicht vereinbar sind.

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD in ihrem Gutachten als rechtsextremistisch ein. Ich gehe davon aus, dass das BfV vor der vorgenommenen Einstufung das rechtliche Fundament hierfür umfassend und genau geprüft hat.

Diese Einschätzung wird zurzeit in einem Eilverfahren gerichtlich überprüft, was in einem Rechtsstaat ein durchaus üblicher Vorgang ist. Teil der gerichtlichen Überprüfung wird auch die Frage sein, ob die im Gutachten dargestellte Beweisführung stichhaltig ist und das vom BfV gefundene Ergebnis trägt. 

Diese gerichtliche Überprüfung kann dazu beitragen, die Akzeptanz und Anerkennung der Einstufung zu erhöhen. Dem Ergebnis des mit der Sache befassten Gerichts möchte ich nicht vorgreifen. Gleichzeitig nehme ich zur Kenntnis, dass bisherige Einstufungen einer gerichtlichen Überprüfung stets Stand hielten. 

Nochmals besten Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit!

Mit abermals besten Grüßen nach Rissen!
Konstantin v. Notz 

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Konstantin von Notz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN