Frage von Karl-Jürgen H. •

Für wie stichhaltig halten Sie die Beweisführung des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Gutachten zur AfD?

Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,
das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD ist ja nun verfügbar. Das Gutachten nennt in der Einleitung die roten Linien, deren Überschreitung als verfassungsfeindlich zu bewerten ist. Für wie stichhaltig bewerten Sie die Ausführungen im Beweisführungsteil, dass diese roten Linien von der Gesamtpartei erwiesenermaßen tatsächlich überschritten werden?
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Jürgen H.

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Konstantin von Notz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN