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Konstantin von Notz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Michael P. •

Sehr geehrter Herr MdB von Notz, wie positionieren Sie sich politisch zu der Tatsache, dass das PKG im Dt.-Bundestag NICHT (!) nach parteipolitischem "Proporz" besetzt wird ?

Faktenlage :

In der demokratischen und rechtsstaatlichen BRD wird das PKG - dem Sie persönlich als Ausschuss-Mitglied (einer kleineren Oppositionspartei) angehören - NICHT nach parteipolitischem Proporz- resp. demokratischem Wählervotum besetzt - wie folgt :

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/geheimdienst-gremium-reichinnek-afd-102.html

Sehen Sie durch die Ausgrenzung von AfD & "Die Linke" im PKG nicht die konkrete Gefahr, dass Oppositionelle durch unsere "Dienste" (aus machtpolitischen Gründen - ohne rechtsstaatliche PKG-Kontrolle) bespitzelt werden können ? - und was würde das PKG ggf. hiergegen konkret unternehmen ?

Warum spiegelt sich im PKG nicht der demokratische & rechtsstaatliche Wählerwille gem. pol. Proporz wider ?

Wer wird die derzeit noch vakanten drei (-3) PKG-Ausschuss-"Posten" - Ihrer Meinung nach - vmtl. besetzen dürfen, wenn AfD & "Die Linke" fortgesetzt ausgegrenzt bleiben sollen ?

MfG

Michael P.

(Dipl. Bundesbeamter a.D. - zuletzt 8-Jahre MAD)

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr Michael P., 

vielen Dank für Ihre erneute Frage zu der Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) sowie der demokratischen Kontrolle der Nachrichtendienste. Ich freue mich über Ihr anhaltendes Interesse an meiner Arbeit. Ich erlaube mir alle Mitlesenden auf meine Antwort auf Ihre erste Frage zu diesem Komplex hinzuweisen. Meine jetzige, erneute Antwort ergänzt diese. 

Die Sorge, dass Mitglieder nicht im PKGr vertretener Fraktionen – konkret der AfD und der Linken – möglicherweise Ziel nachrichtendienstlicher Überwachung werden könnten, weil keine Kontrolle stattfinde, nehme ich ernst, halte sie aber für weitgehend unbegründet. 

Die Nachrichtendienste des Bundes agieren nicht aus parteipolitischen oder machtpolitischen Motiven, sondern sind strikt an Recht und Gesetz gebunden. Sie dürfen nur dann Maßnahmen ergreifen – etwa Überwachungen oder Informationsbeschaffungen –, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt selbstverständlich auch und gerade im Hinblick auf Abgeordnete, unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit. 

Auch wenn aktuell nicht alle Fraktionen im Parlamentarischen Kontrollgremium vertreten sind, bleibt die rechtsstaatliche Kontrolle der Dienste durchgängig gewährleistet. Neben dem PKGr gibt es weitere Kontrollinstanzen wie das G10-Gremium, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), das sog. Vertrauensgremium sowie gerichtliche Kontrolle. Diese Kontrollmechanismen funktionieren unabhängig von der Zusammensetzung einzelner Gremien.

Nicht zuletzt wird auch das PKGr selbst demokratisch legitimiert. Wie Sie wissen, müssen sich die Mitglieder nach Vorschlag durch die Fraktionen in einer geheimen Wahl der Zustimmung einer absoluten Mehrheit des Bundestages stellen. Das sichert nicht nur Unabhängigkeit, sondern auch Vertraulichkeit und Verlässlichkeit in der besonders sensiblen Arbeit. Das gesetzlich im PKGrG festgelegte Verfahren kann dazu führen, dass (zunächst) nicht alle Abgeordneten gewählt und somit auch nicht alle Fraktionen im Gremium vertreten sind. 

Grundsätzlich liegt es in der Hand der Fraktionen, geeignete Personen vorzuschlagen, und in der Verantwortung der Abgeordneten, über deren Eignung zu entscheiden. Voraussetzung bleibt eine absolute Mehrheit im Bundestag. Aktuell ist noch offen, ob und wann es zu einer erneuten Wahlrunde kommt und welche Fraktionen erneut welche Kandidierende vorschlagen werden. 

Die parlamentarische Kontrolle der wichtigen Arbeit der drei Nachrichtendienste des Bundes verlangt zweifellos höchstes Verantwortungsbewusstsein, Respekt vor demokratischen Institutionen und ein klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. 

Nochmals mit freundlichen Grüßen nach Köln!
Konstantin v. Notz

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