
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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Foto: Christian Geisler
Die bloße Parteienmitgliedschaft – selbst in einer als rechtsextrem eingestuften Partei – kann aus unserer Sicht nicht automatisch pauschal zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen, vielmehr braucht es weiterhin klare rechtliche Kriterien und eine Prüfung von Einzelfällen.
Die Sorge, dass Mitglieder nicht im PKGr vertretener Fraktionen – konkret der AfD und der Linken – möglicherweise Ziel nachrichtendienstlicher Überwachung werden könnten, weil keine Kontrolle stattfinde, nehme ich ernst, halte sie aber für weitgehend unbegründet
Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD in ihrem Gutachten als rechtsextremistisch ein. Ich gehe davon aus, dass das BfV vor der vorgenommenen Einstufung das rechtliche Fundament hierfür umfassend und genau geprüft hat.
Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD in ihrem Gutachten als rechtsextremistisch ein. Ich gehe davon aus, dass das BfV vor der vorgenommenen Einstufung das rechtliche Fundament hierfür umfassend und genau geprüft hat.