So kann ich Ihnen heute leider nur einen kurzen Zwischenstand geben. Die Sicherheitslücke ist seit langem bekannt. Sie zu schließen ist leider alles andere als trivial. Dies liegt v.a. daran, dass das SS7-Protokoll das weltweite Rückgrat der Telekommunikation darstellt und ein vollständiger Austausch oder die Umstellung auf modernere und damit auch bessere Protokolle viel Zeit, Geld und internationale Kooperation erfordern würden.
Vorrausetzung für den Erhalt soll nach dem bisher vorliegenden Gesetzesentwurf ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis sein. Wenn Beamte i.R. solche ausüben (und die Genehmigung des Dienstherrn vorliegt) sollten diese Personen von der Begünstigung profitieren. Wenn Sie in ihrer Beamtentätigkeit weiterarbeiten würden, dann nicht.
Die derzeit im EU-Rat diskutierten Vorschläge gehen jedoch über dieses Ziel deutlich hinaus: Sie würden Anbieter digitaler Kommunikationsdienste verpflichten, die private Kommunikation ihrer Nutzenden massenhaft und anlasslos zu durchsuchen.
Den wiederholt durch die Partei BSW geäußerten Vorwurf, der Wahlprüfausschuss würde zu langsam arbeiten und Dinge verschleppen, weisen wir entschieden zurück. Der Wahlprüfausschuss hat diese Legislatur bereits einige Einsprüche bearbeitet und die Empfehlungen dem Bundestag zum Beschluss zugeleitet.
Als Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen setzen wir uns nicht nur weiterhin mit Hochdruck für den konsequenten und beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien ein, um eine nachhaltige Senkung des Strompreises zu erreichen. Daneben ist es aus unserer Sicht mit Blick auf den Strompreis ebenfalls extrem wichtig, in der Bevölkerung ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Transformation hin zur Nutzung Erneuerbaren Energien auch massive Investitionen in Netz- und Energieanlagen erfordert.
Natürlich ist es richtig, bei offenkundigen Feinden unserer Verfassung auch über Instrumente wie den Verlust des Wahlrechts nachzudenken. Juristisch gibt es allerdings erhebliche Unterschiede zwischen der Entfernung/Nichteinstellung von Beamtinnen und Beamten, die ja auch Sie ansprechen, und dem Entzug des passiven Wahlrechts.

