Moin Herr von Notz, wie beurteilen sie den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz hinsichtlich der Auswirkungen für pflegende Angehörige?
Insbesondere interessiert mich ihre Meinung zu den geplanten Rentenkürzungen, den neuen Pflegebudgets, der Streckung der Zuschüsse in Pflegeheimen und der Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade.
Sehr geehrte Frau K.,
haben Sie besten Dank für Ihre Frage vom 13.06.2026 und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut. Wie Sie vielleicht wissen, bin ich selbst thematisch eher in der Innen-, Rechts- und Digitalpolitik unterwegs, habe aber noch einmal bezüglich Ihrer Frage mit den in der grünen Bundestagsfraktion zuständigen Kolleginnen & Kollegen Rücksprache gehalten. Hier unsere Einschätzung zum Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz hinsichtlich der Auswirkungen für pflegende Angehörige. Insbesondere hatten Sie nach den von der Bundesregierung geplanten Rentenkürzungen, den neuen Pflegebudgets, der Streckung der Zuschüsse in Pflegeheimen und der Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade erkundigt.
Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz enthält einzelne richtige Ansätze. Dazu gehören insbesondere die stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation sowie Verbesserungen bei der Unterstützung im häuslichen Umfeld. Diese Ansätze können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregierung an zentralen Stellen die falschen Prioritäten setzt.
Pflegebedürftige sollen länger auf höhere Zuschüsse im Pflegeheim warten, pflegende Angehörige sollen Einbußen bei der sozialen Absicherung hinnehmen und Familien werden an mehreren Stellen zusätzlich belastet. Das ist der falsche Weg. Die geplante Aussetzung der Tariftreueregelung ist darüber hinaus ein Rückschritt bei der Aufwertung der Pflegeberufe und sendet ein fatales Signal an die Beschäftigten.
Problematisch ist die sozialpolitische Grundrichtung des Entwurfs. Die Bundesregierung versucht, die Pflegeversicherung v.a. dadurch zu stabilisieren, dass Pflegebedürftige, Angehörige und Beitragszahlende mehr tragen. Das ist keine Strukturreform, sondern eine Verlagerung der Lasten. Pflege darf nicht zur Frage des Geldbeutels werden.
Die Bundesregierung verspricht, auf Beitragssatzerhöhungen zu verzichten. Tatsächlich werden Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie den neuen Zuschlag bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern zusätzlich belastet.
Besonders enttäuschend ist, dass die dringend notwendige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen weiterhin ausbleibt. Statt diese Kosten endlich aus Steuermitteln zu finanzieren, werden die Lasten erneut auf Beitragszahlende, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verlagert. Auch von einer breiteren und gerechteren Finanzierungsbasis – etwa durch einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung – ist im Entwurf nichts zu erkennen. Damit bleibt die Bundesregierung eine Antwort auf die zentrale soziale Frage schuldig: Wie sichern wir dauerhaft eine bezahlbare Pflege, ohne die Kosten immer weiter auf Pflegebedürftige, Angehörige, Beschäftigte und Beitragszahlende abzuwälzen?
Ich vergewissere Ihnen, dass meine Fraktion und ich dieses Vorhaben sehr intensiv, aller Voraussicht nach auch mit eigenen parlamentarischen Initiativen, begleiten werden.
Für Ihr Interesse nochmals besten Dank!
Mit besten Grüßen nach Oldersbek!
Konstantin v. Notz

