Die bloße Parteienmitgliedschaft – selbst in einer als rechtsextrem eingestuften Partei – kann aus unserer Sicht nicht automatisch pauschal zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen, vielmehr braucht es weiterhin klare rechtliche Kriterien und eine Prüfung von Einzelfällen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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