
Meiner Meinung nach wäre ein Bundestagsbeschluss für ein Parteiverbotsverfahren nicht „nur eine Weitergabe“ an das Bundesverfassungsgericht. Denn ein Nicht-Verbot wäre, genau wie eine Zurückweisung des Antrags im Vorverfahren, Wasser auf die Mühlen dieser Partei.