Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die zur Wahrung des Abstandes zur sozialen Grundsicherung erforderliche Nettobesoldung künftig in der Weise ermittelt werden soll, dass regelmäßig auch vom Ehegatten/Partner ein ergänzender Beitrag zum gemeinschaftlichen Unterhalt der Ehe/Lebensgemeinschaft zu erwarten ist
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