Antwort 14.01.2026 von Andreas Paul AfD
Ich habe mit diesen Aussagen nichts zu tun und stehe deshalb nicht im Konflikt mit meinem Eid.
Ich habe mit diesen Aussagen nichts zu tun und stehe deshalb nicht im Konflikt mit meinem Eid.
Ich teile viele Inhalte von Björn Höcke, setze aber eigene Akzente. Entscheidend sind für mich nicht Personen, sondern eine klare, sachliche AfD-Politik.
Antragsberechtigte des Verwirkungsverfahrens sind nach § 36 BVerfGG der Bundestag, die Bundesregierung oder eine Landesregierung, weshalb auch hier eine Einstimmigkeit zwischen allen Koalitionspartnern vorliegen müsste.
Kein Parteiausschussverfahren für Herrn Höcke.