
Sollte der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes nicht noch beschlossen werden, wird er laut der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestag für erledigt erklärt.
Johann Saathoff, MdB
Sollte der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes nicht noch beschlossen werden, wird er laut der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestag für erledigt erklärt.
Frau Bundesministerin Faeser sieht dieses Gesetz sehr wohl als prioritär an.
Ich habe mir zu diesem Thema noch keine abschließende Meinung gebildet.
Ich möchte darüber nicht spekulieren. Bundesministerin Faeser hat sich bei der dbb-Jahrestagung dahingehend geäußert, dass es angesichts der Neuwahl fraglich ist, ob der Deutsche Bundestag sich noch damit befassen wird, sie aber dafür wirbt. Ich hoffe jedenfalls, dass der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf noch beschließen wird.
Nachdem das Bundeskabinett am 6. November den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung beschlossen hat, liegt dieser aktuell im Bundesrat. Dieser befasst sich am heutigen 20. Dezember mit dem Gesetzentwurf. Für die anschließende mögliche Beratung im Deutschen Bundestag bleibt dann allerdings nur noch ein kleines Zeitfenster.
Das kann ich nicht genau sagen, ich jedenfalls habe mir alle Reden angehört