Nach dem Versorgungsausgleich sind die Rentenanwartschaften der Ex-Partner grundsätzlich eigenständig und können nicht mehr dem Ex-Partner übertragen werden. Davon sieht das Gesetz eine Ausnahme vor:
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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