Sehr geehrter Herr Heil, mit welcher Begründung muss ich für den Hinzuverdienst zur Rente mit Steuerklasse 6 versteuern? Man verdient hinzu weil die Rente zu gering ist. Warum kann das nicht steuer-
Frei gemacht oder wenigstens mit der normalen Steuerklasse versteuert werden?
Freundliche Grüße
Hannelore M.
Weitere Fragen an Hubertus Heil
Eine sichere Rente ist ein Kernanliegen der SPD und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die gesetzliche Rentenversicherung stabil und verlässlich finanziert bleibt. Dabei wollen wir vermeiden, dass die jüngeren Generationen über Gebühr belastet werden.
Wir als SPD streben eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung an, um die Kapitalerträge nach dem individuellen Einkommensteuertarif zu besteuern. Das würde insbesondere hohe Kapitalerträge stärker belasten und eine gleichwertige Besteuerung von Arbeitseinkommen und Kapitaleinkünften ermöglichen.
Sie haben es richtig zusammengefasst
Zu Ihrer Zahl: Die 2.000 Euro pro Monat sind nicht „inklusive“ eines zusätzlichen 12.000-Euro-Freibetrags. Die Aktivrente stellt bis zu 24.000 Euro Erwerbseinkommen pro Jahr steuerfrei – unabhängig davon gilt weiterhin der allgemeine Grundfreibetrag.

