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Frage von Hans R. •

Weshalb antworten Sie nicht auf Fragen zur Erhöhung Opfer-Rente. Seit September 2024 steht Ihre Antwort aus.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Die Reform des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes wurde in der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestags Ende Januar vor der Bundestagswahl beschlossen und am 14. Februar abschließend im Bundesrat beraten. 

Das Gesetz sieht vor, die Opfer des SED-Regimes in der ehemaligen DDR angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten besser abzusichern. So steigt die monatliche Rente für ehemalige DDR-Häftlinge ab Juli 2025 von 330 auf 400 Euro. Außerdem steigt die Opferrente künftig automatisch mit der allgemeinen Rentenentwicklung und ist nicht mehr an die Bedürftigkeit der Empfänger gekoppelt.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB 


 

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