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Antwort 19.03.2025 von Hubertus Heil SPD

Beiträge, die zum Aufbau einer Betriebsrente während des Erwerbslebens gezahlt werden, sind grundsätzlich steuerfrei, die Betriebsrente selbst wird dann besteuert. Weil das Erwerbseinkommen regelmäßig höher ist als das Einkommen während der Rente, ist dieses Prinzip der sog. nachgelagerten Besteuerung in aller Regel für die Betroffenen von Vorteil.

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Antwort 19.03.2025 von Hubertus Heil SPD

Ein Blick auf andere Alterssicherungssysteme ist immer lohnenswert. Wichtig ist dabei allerdings, nicht nur einzelne Aspekte zu betrachten, die als besonders nachahmenswert erscheinen. Vielmehr muss stets das gesamte Konzept der Alterssicherung vor dem Hintergrund der jeweiligen nationalen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen betrachtet werden.

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Antwort 19.03.2025 von Hubertus Heil SPD

Es handelt sich um zwei unterschiedliche historisch gewachsene Alterssicherungssysteme, die sich eigenständig entwickelt haben und die daher in ihren Einzelregelungen nicht miteinander vergleichbar sind

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Antwort 10.03.2025 von Hubertus Heil SPD

Betroffene können grundsätzlich erst ab Inkrafttreten des OEG, also seit dem 16. Mai 1976, Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten

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Antwort 19.03.2025 von Hubertus Heil SPD

Zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise und zur Stärkung der Einkommen der privaten Haushalte und Unternehmen hat die Bundesregierung in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Allein im Jahr 2022 wurden drei Entlastungspakete geschnürt, die zusammengenommen ein Entlastungsvolumen von mehr als 95 Milliarden Euro hatten.

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Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD