
Im September des letzten Jahres habe ich, in meiner Funktion als Bundesminister für Arbeit und Soziales, die Mindestlohnkommission in einem Schreiben darüber informiert, dass diese bei ihrer Entscheidung auch den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns zu berücksichtigen hat. Hierbei handelt es sich um einen international anerkannten Referenzwert zur Bewertung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne. Dieser Wert zugrunde gelegt, ergäbe sich für das Jahr 2026 eine Mindestlohnhöhe zwischen 14 und 15 Euro.