
Zwar ist es zu begrüßen, dass die CDU die Strafanzeige zurückgezogen hat und dass das Verfahren gegen Frau Wittmann zwischenzeitlich eingestellt wurde. Begründet wurde die Einstellung damit, dass die Datenbank gänzlich ungeschützt gewesen sei und daher der "Hacker-Paragraph" nicht anwendbar sei.