Frauke Heiligenstadt
Antwort 25.08.2026 von Frauke Heiligenstadt SPD

Die aktuelle gesetzliche Änderung sollte nach ihren tatsächlichen rechtlichen Folgen bewertet werden und nicht mit einer Abschaffung einer gesetzlichen Mindestvergütung gleichgesetzt werden. Zugleich bleibt es unser gemeinsames Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Versorgung in den anstehenden Reformschritten weiter zu verbessern.

Frauke Heiligenstadt
Antwort 24.09.2026 von Frauke Heiligenstadt SPD

Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen.

Frauke Heiligenstadt
Antwort ausstehend von Frauke Heiligenstadt SPD
Frauke Heiligenstadt
Antwort 24.09.2026 von Frauke Heiligenstadt SPD

Für uns ist es ein wichtiger Schritt, eine zeitgemäße und zukunftsfeste Besteuerung von Krypowerten zu erreichen, die wir zeitnah angehen wollen.

Frauke Heiligenstadt
Antwort 24.09.2026 von Frauke Heiligenstadt SPD

Derzeit unterliegen Einkünfte aus Kryptowerten nicht der Kapitalertragsteuer, sondern werden als „sonstige Einkünfte“ behandelt.