Die aktuelle gesetzliche Änderung sollte nach ihren tatsächlichen rechtlichen Folgen bewertet werden und nicht mit einer Abschaffung einer gesetzlichen Mindestvergütung gleichgesetzt werden. Zugleich bleibt es unser gemeinsames Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Versorgung in den anstehenden Reformschritten weiter zu verbessern.
Antwort 25.08.2026 von Frauke Heiligenstadt SPD
Antwort ausstehend von Frauke Heiligenstadt SPD
Antwort 24.09.2026 von Frauke Heiligenstadt SPD
Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen.
Antwort ausstehend von Frauke Heiligenstadt SPD
Antwort 24.09.2026 von Frauke Heiligenstadt SPD
Für uns ist es ein wichtiger Schritt, eine zeitgemäße und zukunftsfeste Besteuerung von Krypowerten zu erreichen, die wir zeitnah angehen wollen.
Antwort 24.09.2026 von Frauke Heiligenstadt SPD
Derzeit unterliegen Einkünfte aus Kryptowerten nicht der Kapitalertragsteuer, sondern werden als „sonstige Einkünfte“ behandelt.

