Guten Tag Frau Heiligenstadt, wann ist nach der Gesetzesänderung zum Familienergänzungszuschlag (nun auch ab dem ersten Kind) mit der Änderung der FEZVO zu rechnen?
Durch die Änderung ist es nun zwar möglich, den Zuschlag bereits ab dem ersten Kind zu erhalten, allerdings ist die Höhe bei einem Kind in der FEZVO nicht geregelt. Daraus folgt, dass sowohl meine Gehaltsstelle (Landkreis) keinen Zuschlag bestimmen kann und dies auch von der NLBV so gehandhabt wird. Damit ist die Änderung der Anspruchsvoraussetzung aus 2024 wirkungslos.

Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu den aktuellen Entwicklungen zur Anpassung der Familienergänzungszuschlagsverordnung (FEZVO).
Wie Sie bereits erwähnt haben, wurde durch die Gesetzesänderung die Möglichkeit geschaffen, den Familienergänzungszuschlag bereits ab dem ersten Kind zu erhalten. Allerdings ist die Höhe des Zuschlags für ein Kind in der FEZVO noch nicht geregelt. Dies führt dazu, dass sowohl Ihre Gehaltsstelle als auch die Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) derzeit keine konkreten Zuschläge festlegen können.
Das Land Niedersachsen ist für die Anpassung der FEZVO zuständig und plant, die Verordnung in den kommenden Wochen anzupassen. Ein entscheidender Faktor für diese Anpassung ist der Sozialindex, der momentan noch nicht vorliegt. Wir erwarten diesen in Kürze. Sobald der Sozialindex verfügbar ist, wird die Anpassung der Verordnung vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass eventuell bestehende Nachzahlungen in jedem Fall auch rückwirkend vom Land geleistet werden müssen.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Frauke Heiligenstadt