(...) Zunächst einmal kann ich Sie beruhigen: natürlich sind Sie nicht verpflichtet, Ihre Post durch einen Nachbarn oder jemand anderen öffnen zu lassen, und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Bußgeldstelle der Stadt Oldenburg Sie dazu verpflichtet hat. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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