(...) Ob diese bei mehrfachem Verstoß gegen Strafgesetze noch gegeben ist, ist fraglich. Dem zugrunde liegt die Annahme, dass ein regelmäßiger Konsum einer illegalen Droge Anzeichen für eine grundsätzliche Unzuverlässigkeit sein kann. Diese kann im Zweifel den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen, um andere VerkehrsteilnehmerInnen nicht zu gefährden. (...)
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