das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll vor allem Hochschulabsolventen, qualifizierten oder auszubildenden Fachkräften eine einfachere Einreise nach Deutschland ermöglichen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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