Stimmt es, dass sich psychisch kranke Menschen, die auf die "neue Grundsicherung" angewiesen sein werden, sich vor Jobcenter-Mitarbeiter*innen zu ihrer Erkrankung erklären müssen?
Sehr geehrte Frau Bas, vielleicht ist das ja nur eine Falschmeldung, die in meiner Bubble herumschwirrt. Ich hoffe es, denn es wäre unmenschlich und anmaßend: Sollen wirklich Mitarbeitende, die keine diesbezügliche Qualifikation haben, eine komplexe Erkrankung beurteilen? Psychisch Erkrankte werden in unserer Gesellschaft stigmatisiert - ich weiß wovon ich spreche. Dieser Stigmatisierung sollen sich Menschen nochmals aussetzen, um Hilfe zu bekommen, da sie nicht (mehr) arbeiten können?
Ich wäre Ihnen für verlässliche und unbeschönigte Informationen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen Micha B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:
Für die gemeinsame Erarbeitung einer passenden und ggf. gesundheitsgerechten Strategie zur Vermittlung in Arbeit ist es erforderlich, im Beratungsgespräch im Jobcenter auch die gesundheitlichen Einschränkungen vertrauensvoll zu besprechen.
Die Mitarbeitenden in den Jobcentern werden wegen der komplexen Lebenslagen der Leistungsberechtigten regelmäßig auch zu Themen wie Gesprächsführung, Sensibilisierung im Umgang mit psychischen Erkrankungen und dem Erkennen von Unterstützungsbedarfen geschult. Zudem halten die meisten Jobcenter ein sogenanntes Fallmanagement vor, das sich speziell um Menschen mit besonderen Problemlagen kümmert. Diese Fachkräfte sind besonders geschult, komplexe Fälle ganzheitlich zu betreuen, Hilfen zu koordinieren und gemeinsam mit den Betroffenen individuelle Lösungswege zu erarbeiten. Informationen über Erkrankungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und dienen ausschließlich dazu, den Integrationsprozess bestmöglich zu gestalten.
Wenn im Verlauf der Beratung Zweifel an der Erwerbsfähigkeit bestehen oder unklar ist, in welchem Umfang gesundheitliche Einschränkungen bestehen, kann das Jobcenter Fachdienste zur Abklärung einschalten. Diese verfügen über die notwendige medizinische und psychologische Expertise, um die Leistungsfähigkeit und mögliche gesundheitliche Einschränkungen im Hinblick auf den Arbeitsmarkt fachgerecht zu beurteilen. Die Ergebnisse dieser Begutachtung helfen dann, passende Schritte – etwa Rehabilitationsmaßnahmen oder geeignete Unterstützungsangebote – einzuleiten.
Alle Jobcenter verfügen zudem über örtliche Netzwerke und Kooperationsstrukturen, z. B. mit sozialen Diensten, Beratungsstellen, Reha-Trägern oder Gesundheitsdiensten, um Hilfen gezielt vermitteln zu können.
Auch bei der Umgestaltung der Grundsicherung werden Menschen mit psychischen Erkrankungen oder anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Hemmnissen besonders berücksichtigt. Insbesondere vor Leistungsminderungen werden Menschen mit psychischen Erkrankungen besonders geschützt. Sie können die Umstände persönlich erläutern, die zur Pflichtverletzung oder zum Terminversäumnis geführt haben. Wenn die Umstände einen wichtigen Grund oder einen Härtefall darstellen, erfolgt keine Leistungsminderung.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

