Sehr geehrte Frau Bas, werden Sie es im Zuge der Rentenreform zur Bedingung machen daß die Form der Altersentschädigung der Abgeordneten auf ein gerechtes Maß begrenzt wird?MfG Patrik B.
Ist es zu rechtfertigen daß Abgeordnete in max. 26 Jahren Mandatstätigkeit eine Pension erhalten die mehr als doppelt so hoch ausfällt wie die aktuelle Höchstrente?
Ist es zu rechtfertigen daß Abgeordnete aktuell das siebenfache an Rentenanspruch pro Jahr erwerben als der Durchschnittsverdiener?
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/politiker-pension-rente-einzahlen-system-110.html
Das hat nichts mit der freien Ausübung des Mandats zu tun, denn die wird durch die angemessene Abgeordnetenentschädigung gewährleistet.
Was hält die Abgeordneten davon ab bei sich selbst zu sparen?
Wenn eine sich nicht im Amt befindende Regierung mithilfe des abgewählten Bundestages Grundgesetzänderungen beschließt, was steht einer Grundgesetzänderung zur Neuregelung der Altersversorgung der Abgeordneten durch eine amtierende Regierung mithilfe des gewählten Bundestages entgegen,außer der nicht vorhandene Wille?
https://www.tagesschau.de/inland/finanzpaket-rechtliche-aspekte-100.html
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich persönlich habe große Sympathie für den Vorschlag, das alle Erwerbstätigen – auch Abgeordnete – in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Zunächst ist es jedoch Aufgabe der Rentenkommission, über diese und viele weitere Vorschläge zur Zukunft der Rente zu beraten. Ich werde die Rentenkommission im Dezember einsetzen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

