Es stimmt: Die AfD hat bis heute keine Vertreterin/keinen Vertreter im Bundestagspräsidium. Das liegt daran, dass bisher keiner ihrer Nominierten in der vorgeschriebenen geheimen Wahl eine Mehrheit finden konnte. Abgeordnete können gemäß ihren Rechten aus dem grundgesetzlich geschützten freien Mandat frei nach ihrem Gewissen abstimmen und sind nicht zur Wahl eines bestimmten Vertreters oder einer Vertreterin verpflichtet.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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