Alle Abgeordneten erhalten nach §16 Abs. 1 Abgeordnetengesetz eine sogenannte Persönliche NetzCard First, um der Tätigkeit eines:einer Abgeordneten nachgehen zu können. Mit dieser Karte können alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG kostenfrei und ausschließlich durch die Abgeordneten persönlich genutzt werden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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