Rente: Halten Sie diese Lastenverteilung für fair, generationen- und leistungsgerecht? (Zusätzliche Abgaben von Arbeitnehmer & Arbeitgeber belasten den Konsum)
Sehr geehrte Frau Klose,
die Rentenkommission hat diese Woche 33 Empfehlungen für eine generationengerechte und langfristig tragfähige Alterssicherung vorgelegt.
Gleichzeitig sollen nach den Vorschlägen die Lebensarbeitszeit steigen und zusätzliche Beiträge für die Kapitalrente gezahlt werden. Warum werden damit vor allem Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusätzlich belastet, während hohe Kapital- und Vermögenseinkommen weiterhin kaum zur Finanzierung der Alterssicherung beitragen?
Nach den bekannt gewordenen Empfehlungen sollen zwar künftig Selbstständige und teilweise auch Politiker stärker einbezogen werden, bei Beamten bleibt die Umsetzung jedoch unklar. Warum wird die Einbeziehung von Beamten in ein gemeinsames Alterssicherungssystem nicht konsequenter verfolgt, obwohl Länder wie Österreich zeigen, dass eine deutlich breitere Beteiligung (&Fairness) möglich ist?
Wie soll ohne eine gleichmäßigere Beteiligung aller Berufsgruppen das Ziel der Generationengerechtigkeit erreicht werden?
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Mail hinsichtlich der Veröffentlichung des Berichtes der Alterssicherungskommission. Aufgrund der Vielzahl der Nachrichten versuche ich, zusammengefasst eine Einschätzung zu den von Ihnen genannten Punkten zu geben.
Zunächst freue ich mich, dass wir mit den Vorschlägen ein stimmiges Gesamtpaket schnüren konnten. Mit einer vollständigen Umsetzung erreichen wir wichtige Fortschritte für uns gemeinsames Alterssicherungssystems. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass dieses Ergebnis nur möglich war, weil alle Seiten Kompromisse eingegangen sind. Umso erfreulicher ist es, dass wir am Ende dennoch eine einstimmige Einigung erzielen konnten.
Mit den Vorschlägen erreichen wir für alle Versicherten ein höheres Rentenniveau als nach geltendem Recht, wovon insbesondere die jüngeren Generationen profitieren werden. Zugleich wird sich der Beitragssatz deutlich günstiger entwickeln, als dies ohne eine Reform der Fall wäre. Ganz wichtig ist auch das Bekenntnis der Rentenkommission zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle Menschen einzahlen. Dafür werden wir im ersten Schritt alle neuen Selbstständigen in die gesetzliche Rente integrieren. Dasselbe gilt für Abgeordnete im Bundestag und den Landtagen sowie Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften. Damit schließen wir eine Sicherungs- und Gerechtigkeitslücke. Auch Beamt:innen sollen perspektivisch in die GRV geholt werden – aufgrund der komplexen Rechtslage ist das aber eine Aufgabe, die uns mehr Zeit kosten wird. Daher sollen in der Zwischenzeit Rentenreformen wirkungsgleich auf Beamtenpensionen übertragen werden.
Eine Verbesserung der Gesetzlichen Rente erreichen wir unter anderem mit einer Kopplung der Entwicklung des Renteneintrittsalters an die Lebenswartung. Hierdurch käme es nach aktuellen Prognosen zu einer moderaten Anhebung des Renteneintrittsalters, wobei nach aktuellen Prognosen erst in den 2090er-Jahren ein Renteneintrittsalter von 70 Jahren erreicht werden würde. Dieser Mechanismus ist jedoch kein Automatismus: Sollte die Lebenserwartung in den nächsten Jahren stagnieren odersinken, steigt auch die Regelaltersgrenze nicht.
Gleichzeitig gehen wir einen Schritt hin zu einer Kapitaldeckung der Rente nach schwedischem Modell. Die daraus erzielten Erträge sollen individuell den Versicherten zugutekommen und zusammen mit dem umlagefinanzierten Teil ausgezahlt werden. Hierfür sollen sowohl Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in jeweils verpflichtend ein Prozent des Bruttolohnes einzahlen. In der individuellen Rechtenübersicht wird künftig transparent gemacht, wie diese Beiträge eingesetzt wurden.
Bei den Betriebsrenten sieht die Alterssicherungskommission ein großes Potential, eine gute Absicherung der Menschen im Alter zu erreichen. Leider profitieren aber aktuell noch nicht Beschäftigte davon. Eine flächendeckende Verbreitung ist aber dringend nötig. Hierfür sollen die Arbeitgeber und die Gewerkschaften bis zum Jahresende in einem Dialog konkrete Maßnahmen erarbeiten, wie das wirksam erreicht werden kann. Kommen die Sozialpartner nicht zu einer Einigung, behält sich die Regierung gesetzliche Schritte vor, um dieses Ziel zu erreichen.
Eine Maßnahme, die ich als Sozialdemokratin nur schwer mittragen kann, ist die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte - der sogenannten „Rente mit 63“. Diese wurde vor 12 Jahren von uns als SPD eingeführt. Im Rahmen des Gesamtpakets hat sich die Kommission jedoch darauf verständigt, sie nicht fortzuführen. Für Menschen, die nach langer Beitragszeit aus gesundheitlichen Gründen kurz vor Erreichen des Renteneintrittsalters nicht mehr in ihrem Beruf tätig sein können, wollen wir eine neue Regelung schaffen. Wie diese Regelungen sowie die Beendigung konkret ausgestaltet wird – etwa mit Blick auf Übergangsregelungen –, muss nun im politischen Prozess entschieden werden. Ich bitte Sie daher an dieser Stelle noch um etwas Geduld, auch wenn ich die damit verbundene Unsicherheit sehr gut nachvollziehen kann.
Fest steht jedoch, dass der Bestands- und Vertrauensschutz rechtlich gewährleistet sein muss. Dies wird bei der konkreten Ausgestaltung eine zentrale Rolle spielen, um Lebens- und Erwerbsplanungen zu berücksichtigen. Ich plädiere dabei dafür, mindestens fünf Jahre anzusetzen, da bereits viele Menschen Altersteilzeitverträge geschlossen habe, worauf diese sich verlassen können müssen.
Die Rente für langjährig Versicherte, also die Möglichkeit, verfrüht mit Abschlägen in Höhe von bis zu 14,4 Prozent in Rente zu gehen, soll auf 64 Jahre angehoben und anschließend parallel zur Entwicklung des allgemeinen Renteneintrittsalters weiterentwickelt werden. Die bestehende Spanne von drei Jahren bleibt dabei erhalten. Damit wird dieses Modell in angepasster Form fortgeführt.
Hinsichtlich der Zukunft der Hinterbliebenenversorgung haben wir in der Kommission beschlossen, diese an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Auch hier gilt, dass eine derartige Reform erst konkret ausgestaltet werden muss. In jedem Fall steht jedoch schon fest, dass etwaige Veränderungen ausschließlich für neue Ehepaare gelten würden.
Ein weiterer viel diskutierter Punkt ist die Abschaffung von Minijobs. Als SPD fordern wir bereits seit längerer Zeit eine Abkehr vom Modell der Minijobs, da sich Minijobs für viele Menschen, insbesondere für Frauen, als Armutsfalle erweisen. Für einen erheblichen Teil der Minijobber:innen ist dieses Beschäftigungsverhältnis längst zum Dauerzustand geworden und erhöht das Risiko von Altersarmut. Natürlich bleiben Teilzeitjobs mit einer geringeren Stundenzahl weiterhin möglich. Dabei besteht bereits jetzt im Einkommensbereich von 603,01 und 2.000 Euro die Möglichkeit, mit dem Modell des Midi-Jobs geringere Beiträge für die Sozialversicherungen zu zahlen. Eine Lohnsteuer muss bei derartig geringen Einkünften ohnehin nicht entrichtet werden.
Hinsichtlich der Kostenbelastung für Arbeitgeber:innen muss betont werden, dass auch bei der Anstellung von Personen in einem Minijob eine pauschale Abgabe von 31 Prozent fällig wird. Selbst bei einer vollen Versicherungspflicht in Höhe von 42 Prozent wäre die Mehrbelastung angemessen, insbesondere in Abwägung mit den negativen Effekten, welche Minijobs an vielen Stellen entfalten.
Unser allgemeines Ziel ist es, das Altersversorgungsniveau mit allen drei Säulen langfristig flächendeckend auf 70 Prozent zu festigen. Die Grundlage ist dabei die Gesetzliche Rentenversicherung, welche wir mit den Maßnahmen der Alterssicherungskommission zukunftsfest machen und stärken. Das Vorhaben zu den Betriebsrenten habe ich kurz angerissen. Hinsichtlich der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge haben wir bereits eine Reform umgesetzt, welche ab 2027 an den Start gehen soll. So wird künftig auch das Besparen sogenannter Altersvorsorgedepots gefördert. Parallel dazu wird demnächst für 6- bis 18-Jährige die Frühstartrente eingeführt, die von Erwachsenen dann im Rahmen eines Altersvorsorgedepots weiter bespart werden kann.
Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit engagierten Menschen immer am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose

