
Alle Abgeordneten erhalten nach §16 Abs. 1 Abgeordnetengesetz eine sogenannte Persönliche NetzCard First, um der Tätigkeit eines:einer Abgeordneten nachgehen zu können. Mit dieser Karte können alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG kostenfrei und ausschließlich durch die Abgeordneten persönlich genutzt werden.