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Annika Klose
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Frage von Alexandra L. •

Legen Sie ein Veto gegen die Absenkung oder gar Abschaffung der 100.000 EUR-Regel des Angehörigen-Entlastungsgesetzes ein?

Sehr geehrte Frau Klose,

die Vorhaben der Pflegereform sind ein weiterer Schlag ins Gesicht für pflegende Angehörige.

Einerseits erzählt die Bundesregierung den Menschen, Sie sollen mehr arbeiten und fürs Alter sparen, anderseits werden wir, die arbeitenden Mensch, die das Land am Laufen halten immer mehr belastet und finanziell ausgepresst. Natürlich muss man die Kommunen entlasten, aber nicht indem man die Zusatzkosten fürs Heim der Eltern den ohnehin schon in so einer Situation psychisch und physisch eingespannten Kindern aufbürdet, ihnen von dem erarbeiteten Geld immer mehr wegnimmt und so weiteren Stress und vor allem existenzielle Sorgen verursacht. Ich weiß leider wovon ich spreche.

Warum kürzen Sie nicht bei Beamten, legen Pflegeversicherung der GKV und PKV zusammen, holen die Gelder aus den Coronahilfen in die Pflegeversicherung zurück, reduzieren Entwicklungshilfe etc?

Lassen Sie das Angehörigen-Entlastungsgesetz so wie es ist!

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement bei diesem wichtigen Thema.

Ich verstehe Ihre Unsicherheit bezüglich der vorgeschlagenen Reformvorschläge zur Pflegeversicherung, welche zuletzt von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht wurden. Als SPD haben wir hier bereits an diversen Stellen deutlich Kritik geäußert, da die nötigen Einsparungen vordergründig mit Leistungskürzungen umgesetzt werden sollen. Das setzt aus unserer Sicht den falschen Fokus und schafft neue Ungerechtigkeiten. Denn bei den bisherigen Vorschlägen wird der Fokus zu sehr auf die Menschen gelegt, die ohnehin bereits einen großen Teil der Lasten tragen müssen.

Wir brauchen ganzheitliche Lösungen, die systemische Änderungen angehen. Das bedeutet u.a. einen präventiveren Ansatz zu verfolgen, u.a. mit gesundheitsbildenden Maßnahmen. Gleichzeitig müssen Menschen mit sehr hohen Einkommen, auch aus Kapitaleinkünften, stärker in die Verantwortung genommen werden. Dies gilt auch für die private Pflegeversicherung, die einen größeren Anteil der Versicherungsrisikos übernehmen muss.

Denn pflegebedürftige Menschen sowie die pflegenden Angehörigen tragen bereits große Lasten. Plätze in den Pflegeheimen sind bereits aktuell enorm teuer und für viele Menschen trotz des enormen Bedarfs nicht finanzierbar. Gleichzeitig werden die pflegenden Angehörigen nur unzureichend für ihre Arbeit gewürdigt. Hier hinsichtlich der der erwerbbaren Rentenansprüche kürzen wollen, verkennt aus meiner Sicht die Lebensrealität vieler Menschen in dieser schwierigen Situation.

Gleiches gilt für die Einstufung von Pflegebedürftigen. Es darf kein Problem sein, dass Menschen pflegebedürftig sind. Der Anstieg von pflegebedürftigen Menschen liegt nicht in zu laschen Einstufungsbedingungen, sondern liegt in unserer alternden Gesellschaft begründet. Zudem dürfen mit einer Aussetzung der Pflicht zur tarifnahen Bezahlung von Pflegekräften nicht riskieren, dass der Job unattraktiver wird, was den Fachkräftemangel in diesem Bereich weiter zuspitzen könnte.

Daher wird es mit Blick auf die Reform der Pflegeversicherung noch großen Verhandlungsbedarf geben. Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, nach welchen Maßgaben wir als SPD verhandeln werden. Dennoch kann ich Ihnen nur empfehlen, Ihre Sichtweise nochmal an für Ihren Wahlkreis zuständige:n Abgeordneten der Union zu schicken.

Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit engagierten Menschen immer sehr am Herzen und ich betrachte diesen als große Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Klose

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