
Die pauschale Beihilfe war von Beginn an für neu eingestellte Beamtinnen vorgesehen, nicht rückwirkend für alle bereits im Dienst stehenden Beamte.

Im Übrigen lebe ich privat schon lange so klimaneutral, wie es uns möglich ist.

Für einen Wehrdienst, der auch für Frauen gilt, müsste das Grundgesetz geändert werden. Um das Grundgesetz besonders zu schützen, braucht es für eine Änderungen im Grundgesetz eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Im Moment wäre ein solche Änderung wenig realistisch.

Nordrhein-Westfalen verfolgt zudem zunehmend das sogenannte „Schwammprinzip“, bei dem Regenwasser vor Ort gespeichert wird, um es langsam zu verdunsten und zu versickern.

Der in Ihrer Anfrage erwähnte Fall einer Duisburger Lehrerin, die über 16 Jahre hinweg trotz Krankschreibung ihr volles Gehalt bezog, ist zwar ein Extrembeispiel, verdeutlicht jedoch die Rechtslage: Solange ein Beamter oder eine Beamtin dienstunfähig ist, aber noch nicht in den Ruhestand versetzt werden kann – sei es aus medizinischen oder rechtlichen Gründen –, besteht der Anspruch auf Besoldungsfortzahlung

