Kennen Sie die Rechtsgrundlage einer amtsangemessenen Alimentation?
Sehr geehrter Herr Optendrenk,
in Ihrer obigen Antwort beziehen Sie sich zur Rechtfertigung auf einen Beschluss des BVerfG von 2020 sowie auf Familienzuschläge und Mietstufen.
Ist Ihnen der Beschluss 2 BvL 5/18 von 2025 des BVerfG bekannt?
Dieser legt neue Berechnungsgrundlagen fest, nach denen das Grundgehalt NRW zu niedrig ist.
Weiterhin legt er fest, dass Familienzuschläge oder Mietstufen, die nicht allen Beamten unterschiedslos gewährt werden, keinen Eingang in die Bemessung finden. Sie laufen außerdem dem Abstandsgebiot bzw. dem Verbot der Einebnung von Besoldungsabständen zuwider.
Hat das Land NRW die Absicht, ein verfassungskonformes Besoldungsgesetz zu erlassen?
Sehr geehrter Herr K.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Es steht seit mehreren Monaten fest, dass das Land in mehreren Schritten in diesem Jahr das Besoldungsrecht anpassen wird. Mit der Tarifübertragung ist das bereits teilweise geschehen. Die nächsten Schritte sind derzeit in Bearbeitung und kommen im Herbst in den Landtag. Ich habe mich bereits mehrfach öffentlich (seit Frühjahr) zu diesem Thema in Ihrem Sinne geäußert. Ich bin dann immer wieder überrascht, dass diese sehr klaren Aussagen überhaupt nicht wahrgenommen werden. Der Beschluss des BVerfG ist nicht ganz einfach umzusetzen. Denn er widerspricht völlig dem Beschluss aus 2020, der bereits 2022 in NRW vollständig umgesetzt worden ist. Nunmehr muss wieder eine komplette Systemumstellung erfolgen. Dabei wird es eine Reihe von Fallgestaltungen geben, in denen wir die Alimentation nach oben anpassen müssen. Das wird auch geschehen. Daneben ist es aber nicht auszuschließen, dass es auch aufgrund des alten Rechtes Regelungen gibt, die wir so nicht aufrecht erhalten müssen, weil das Gericht die Maßstäbe für die Verfassungskonnformität verändert hat. Hier wird auch durchaus im Sinne des Vertrauensschutzes darüber nachzudenken sein, wie man damit verantwortlich umgeht.
Das Gesetzgebungsverfahren wird im Herbst 2026 in den Landtag kommen. Der Gesetzesbeschluss ist für Ende des Jahres zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Optendrenk

