Kennen Sie die Rechtsgrundlage einer amtsangemessenen Alimentation?
Sehr geehrter Herr Optendrenk,
in Ihrer obigen Antwort beziehen Sie sich zur Rechtfertigung auf einen Beschluss des BVerfG von 2020 sowie auf Familienzuschläge und Mietstufen.
Ist Ihnen der Beschluss 2 BvL 5/18 von 2025 des BVerfG bekannt?
Dieser legt neue Berechnungsgrundlagen fest, nach denen das Grundgehalt NRW zu niedrig ist.
Weiterhin legt er fest, dass Familienzuschläge oder Mietstufen, die nicht allen Beamten unterschiedslos gewährt werden, keinen Eingang in die Bemessung finden. Sie laufen außerdem dem Abstandsgebiot bzw. dem Verbot der Einebnung von Besoldungsabständen zuwider.
Hat das Land NRW die Absicht, ein verfassungskonformes Besoldungsgesetz zu erlassen?

