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Marcus Optendrenk
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Frage von Luca S. •

Wird es in NRW noch Anpassungen der Besoldung geben oder erstmal nicht?

Sehr geehrter Herr Optendrenk,

Ihre vorherigen Antworten zum Thema der amtsangemessenen Alimentation und dem damit verbundenen Urteil des BVerfG haben mich ein wenig verwirrt. So geben Sie einerseits an, dass im Laufe des Jahres noch ein Umsetzungsgesetz auf den Weg gebracht wird. Andererseits wirkt es in Ihrer letzten Antwort so, dass dies erstmal nicht wirklich geplant ist und man eher abwartet, ob sich nach Korrekturen der anderen Länder doch noch etwas ändern sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Luca S.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

wie ich bereits in mehreren Antworten in den letzten Wochen und Monaten - auch bei abgeordnetenwatch - deutlich gemacht habe, beruht unser Vorgehen auf den Verabredungen mit den Verbänden und Gewerkschaften vom April. Insoweit ist es nicht von anderen Bundesländern abhängig. Das Verfahren zur Umsetzung des Tarifabschlusses ist im Landtag abgeschlossen. das Geld ist schon geflossen. Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz ist in den Landtag eingebracht (auch insoweit darf ich auf andere Antworten in diesem Forum schon verweisen), das Gesetz zur Umsetzung der dann noch anzupassenden Aliementation folgt im Herbst. Ich bitte auch im Interesse derjenigen, die das alles erarbeiten, umsetzen, in Verbändebeteiligungen bewerten und im Gesetzgebungsverfahren in Landesregierung und im Landtag zu beraten haben, um ein wenig Verständnis. Die Rechtsprechung des BVerfG ist innerhalb von fünf Jahren komplett geändert worden, was extrem ungewöhnlich ist und in der Praxis zu einem ganz erheblichen Aufwand führt. 

Herzliche Grüße 

Ihr Marcus Optendrenk

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