Nordrhein-Westfalen - Fragen & Antworten

Frage von Ingrid S. • 03.09.2025
Pauschale Beihilfe nur bei der "Neuverbeamtung"?
Portrait von Bernd Krückel
Antwort 18.09.2025 von Bernd Krückel CDU

Erst wenn entsprechende Entwürfe verfügbar sind, werden solche Details erkennbar und bewertbar – auch für mich als Abgeordneten.

Portrait von Christina Schulze Föcking
Antwort 02.09.2025 von Christina Schulze Föcking CDU

Wenn Sie das Gefühl haben, dass ihr Anliegen vor Ort nicht ausreichend Beachtung findet, besteht in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden.

Portrait von Bernd Krückel
Antwort 02.09.2025 von Bernd Krückel CDU

Die pauschale Beihilfe ist laut Koalitionsvertrag ausdrücklich für Personen vorgesehen, die "am Anfang des Beamtenverhältnisses" stehen.

Portrait von Ellen Stock
Antwort 17.09.2025 von Ellen Stock SPD

Als Sozialdemokratin unterstütze ich genossenschaftliches Engagement ganz grundsätzlich und denke, dass dies in der Energiewende noch viel stärker zum Tragen kommen sollte.

Antwort ausstehend von Klaus Hansen CDU