Frage von Andreas R. • 07.07.2026
Frage von Andreas R. • 07.07.2026
Frage von Laura O. • 07.07.2026
Frage von Susanne H. • 06.07.2026
Antwort 06.07.2026 von Christina Schulze Föcking CDU
Für Nordrhein-Westfalen gilt weiterhin das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Dieses ist ein eigenständiges Landesgesetz und wird durch Änderungen des Bundesrechts nicht automatisch verändert.
Frage von Frank G. • 06.07.2026
Antwort 06.07.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Soweit sich weiterer Korrekturbedarf noch nach weiteren Berechnungen ergibt, werden wir dem Landtag dazu Vorschläge machen.
Frage von Boris W. • 06.07.2026
Antwort 06.07.2026 von Gordan Dudas SPD
Ich halte es für wichtig, dass auch künftig ein transparenter Zugang zu Informationen möglich ist. Im Vorfeld der Koalition war es die SPD, die eine Beibehaltung des IFG überhaupt durchgesetzt hat.
