Wie stehen Sie zur Honorarkürzung und Budgetierung bzgl. Psychotherapie?
Sehr geehrte Frau S.,
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten leisten jeden Tag eine unverzichtbare und verantwortungsvolle Arbeit und begleiten Menschen häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen. Ihre Enttäuschung und ihren Unmut über die aktuellen politischen Entscheidungen können wir daher sehr gut nachvollziehen.
Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Auch wir sind mit diesem Ergebnis ausdrücklich unzufrieden und hätten uns eine andere Entscheidung gewünscht. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat dem Gesetz nicht zugestimmt. Auch wir GRÜNE in NRW haben uns für weitere Nachbesserungen eingesetzt.
Wir teilen Ihre Sorge, dass die beschlossenen Regelungen die ambulante psychotherapeutische Versorgung massiv unter Druck setzen. Dies geschieht in einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung wächst, Patientinnen und Patienten bereits lange auf einen Behandlungsplatz warten und viele Praxen stark ausgelastet sind.
Positiv ist, dass das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die gesondert beschlossene Absenkung der Psychotherapie-Vergütung um 4,5 Prozent vorläufig gestoppt hat. Diesen Zwischenerfolg begrüßen wir ausdrücklich, eine endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus.
Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren nun abgeschlossen ist, werden wir die Auswirkungen auf die Versorgung aufmerksam begleiten und uns weiterhin für verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichend Therapieplätze und angemessene Arbeitsbedingungen einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Wibke Brems

