Niedersachsen - Fragen & Antworten

Karin Logemann
Antwort von Karin Logemann
SPD
• 12.01.2024

Das geschieht nach dem klassischen Gesetzgebungsverfahren

Portrait von Eva Viehoff
Antwort ausstehend von Eva Viehoff
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Portrait von Marie Kollenrott
Antwort von Marie Kollenrott
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 16.04.2024

Für Beamtinnen und Beamte, die am 9. Dezember 2023 ohne Bezüge beurlaubt waren oder sich in Elternzeit ohne Bezüge befanden, wird eine einmalige Sonderzahlung angeboten. Die Bedingung hierfür ist, dass zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestand.

Portrait von Eva Viehoff
Antwort ausstehend von Eva Viehoff
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Portrait von Björn Thümler
Antwort von Björn Thümler
CDU
• 15.12.2023

Der Finanzminister hat im Landtag eine höhengleiche Umsetzung zugesagt.

E-Mail-Adresse