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Julia Willie Hamburg
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Frage von Alexander F. •

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sehr geehrtes Team Hamburg, aus welchem Grund erhalten die im August auf A13 hochgestuften Lehrkräfte keine allgemeine Stellenzulage? Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Frau Hamburg,

mit der zum 1.8. vollzogenen Einebnung der gleichen Besoldungsstufe für alle Lehrkräfte in Niedersachsen, hat Ihr Ministerium einen überfälligen Schritt in die Richtung Anerkennung getan. Vielen Dank für Ihren Einsatz.

Leider herrscht noch immer eine Ungleichheit in der Besoldung über die allgemeine Stellenzulage. Gymnasiallehrerkräfte und weitere "alte" A13 Lehrkräfte erhalten eine allgemeine Stellenzulage, allerdings die Ghrs-Lehrkräfte nicht, obwohl sie diese vor der Hochstufung noch bezogen.

In Anlage 9 NBesG unter 4.4 ist diese Zulage noch für Beamte im Bereich Bildung mit der Stufe A12 vermerkt, obwohl es diese nicht mehr geben sollte.

Wieso lassen diese Ungerechtigkeit teilweise innerhalb der Kollegien weiterhin bestehen?

Ich bedanke mich für Ihre Antwort und den ersten Schritt in eine Anerkennung der schulischen Arbeit an GHRS und OBS.

Mit freundlichen Grüßen

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