Da wir die verfassungsgemäße Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen ernst nehmen, können sich durchaus noch rückwirkend Änderungsbedarfe im Hinblick auf die nunmehr erfolgten Sonderzahlungen ergeben.
Ich habe mich als Ministerin im Rahmen der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 geäußert und dabei auch das Thema Cannabis angesprochen.
Ein automatischer Ausgleich für alle Jahre seit 2003 findet nicht statt.
Auf der anderen Seite muss berücksichtigt werden, dass „die Gruppe der Erwerbslosen über 50 Jahre“ eine rein statistische Größe ist. Für konkrete Beschäftigungen zählt jeder Einzelne.
Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Darüber hinaus stehen die zuständigen Fachpolitiker im Austausch mit der Bundesebene.
