Fragen und Antworten

Da es sich bei der Garagenverordnung Bayern um bayerisches Landesrecht handelt, kann ich Ihnen als niedersächsischer Landtagsabgeordneter keine verlässliche Antwort darauf geben.

Natürlich würde Ihr Vorschlag helfen den Wohnungsmarkt sozial gerechter zu gestalten.

Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass das Hundegesetz evaluiert werden soll. Derzeit laufen dazu Abstimmungsprozesse innerhalb der Ministerien.

Natürlich sollen in einer Garage auch dann Fahrräder etc. in einer Garage stehen dürfen, wenn kein Kraftfahrzeug darunter ist! Dies ist aber nach aktuellem Recht der Fall, weshalb keine Änderung nötig wäre.