Fragen und Antworten
Es wurde der Eindruck erweckt, Rot-Grün habe ohne Not und aus freien Stücken Mittel gestrichen. Das ist irreführend. Das Land ist verfassungsrechtlich verpflichtet, den Finanzausgleich regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Genau das ist jetzt geschehen. [1]
Eine Neuauszählung ist jedoch keine politische Entscheidung, sondern Teil eines rechtlich geregelten Prüfungsverfahrens. Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags, nicht die Landesparlamente.
Da es sich bei der Garagenverordnung Bayern um bayerisches Landesrecht handelt, kann ich Ihnen als niedersächsischer Landtagsabgeordneter keine verlässliche Antwort darauf geben.
Natürlich würde Ihr Vorschlag helfen den Wohnungsmarkt sozial gerechter zu gestalten.

