Fragen und Antworten
Zur genauen Ausgestaltung liegen noch keine Informationen vor, da der Gesetzesentwurf erst Ende August erscheinen soll. Die Debatte wird im Bundestag geführt.
Aktuell bleibt die einjährige Haltefrist bestehen. Die CDU/CSU lehnt ihre Abschaffung ab; eine Änderung müsste erst das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Wie Sie auch bereits aus dem Gespräch mit meinem Kollegen wissen, finden wir das Urteil mehr als unglücklich, müssen aber die richterliche Entscheidung akzeptieren.
Ein Verbotsantrag sollte daher aus meiner Sicht nur dann gestellt werden, wenn es eine sehr klare und überzeugende Beweislage gibt und entsprechende Hinweise unserer Sicherheitsbehörden vorliegen.

