Inwiefern die erforderlichen Kriterien zur Ausweisung nunmehr von den Ihnen genannten Gebieten erfüllt sind, kann ich Ihnen aufgrund der fehlenden Zuständigkeit leider nicht mitteilen. Hier empfiehlt es sich, sich an die zuständige untere Naturschutzbehörde - das Amt für Naturschutz des Landkreises Schaumburg - zu wenden.
Ich persönlich übe konstruktive Kritik in den öffentlichen (sozialen) Medien, weil ich der Meinung bin, dass nur meckern nicht ausreich
Die Frage nach dem aktuellen Stand der amtsangemessenen Alimentation, insbesondere für Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen bis A 8, nehmen wir als SPD-Landtagsfraktion sehr ernst.
Unsere Landesverwaltung muss demokratisch, verlässlich und werte gebunden bleiben. Sie darf nicht von Verfassungsfeinden unterwandert werden.
