Antwort 16.03.2021 von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Dafür brauchen wir ein gesetzliches Lobbyregister mit klaren Regeln und einen legislativen Fußabdruck. (...)
(...) Dafür brauchen wir ein gesetzliches Lobbyregister mit klaren Regeln und einen legislativen Fußabdruck. (...)
(...) Es wäre falsch, für Parlamentsmitglieder Nebentätigkeiten pauschal zu verbieten. Das bedeutete, dass kein Handwerksmeister, kein Unternehmer und kein Selbstständiger mehr ins Parlament einziehen könnten. (...)
(...) Frau Baerbock hatte keine weiteren Einkünfte aus Nebentätigkeiten. Ihren Anzeigepflichten gegenüber dem Präsidenten des Deutschen Bundestages entsprechend den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages ist sie vollumfänglich nachgekommen. (...)
(...) Neben seinem Mandat übt Herr Hofreiter keine entgeltlichen Tätigkeiten aus. (...)