
Es gibt keine Diskussion über eine "Abschwächung der Ausschlussregeln" für Arbeitslose.
Es gibt keine Diskussion über eine "Abschwächung der Ausschlussregeln" für Arbeitslose.
Der Verstoß einer Norm gegen das Grundgesetz kann entweder zur Nichtigerklärung (vgl. § 82 Abs. 1 i.V.m. § 78 Satz 1 BVerfGG) oder dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit der Norm mit dem Grundgesetz feststellt (vgl. § 82 Abs. 1 i.V.m. § 79 Abs. 1 und § 31 Abs. 2 BVerfGG).
Nun kommt sie in den Ausschuss und wir beraten innerhalb der Koalition weitere Änderungsbedarfe.
Jeder fertige Gesetzentwurf muss selbstverständlich hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit geprüft werden, das gilt auch für das Bundesbesoldungs- und –versorgungsangemessenheitsgesetz
Die Gesamtzahlen für das Jahr 2022 zum Lebensunterhalt in Privathaushalten nach Migrationshintergrund können Sie der Seite des Statistischen Bundesamts entnehmen: