Frage von Senay A. • 30.05.2023

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Das bedeutet, dass ich nicht als Richterin, sondern als Abgeordnete in den Bundestag eingezogen bin. Mein Richteramt ruht genau seit dem Zeitpunkt, in dem ich offiziell als Abgeordnete in den Deutschen Bundestag gewählt war.
Die Anwendung des Familienrechts ist Aufgabe der unabhängigen Familiengerichte. Zu einzelnen Fällen kann ich als Bundesminister der Justiz daher mit Blick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung keine Stellungnahme abgeben.
In den Eckpunkten der Bundesregierung haben wir daher festgehalten, dass sich das Fahrerlaubnisrecht allein nach den Erfordernissen der Verkehrssicherheit orientieren wird.
Diese Zeit ist zu lang und sollte im weiteren Gesetzgebungsprozess verkürzt werden