Frage von Stephan B. • 15.06.2024

Antwort von Hermann-Josef Tebroke CDU • 02.07.2024
Sehr geehrter Fragesteller,
Sehr geehrter Fragesteller,
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.
Da sich diese Festschreibung des steuerlichen Rentenfreibetrags an der ersten vollen Jahresbruttorente orientiert, werden Rentenbeziehende „Ost“ steuerrechtlich nicht anders behandelt als Rentenbeziehende „West“
Es handelt sich in Wiesbaden um eine neue Koordinierungs- und nicht um eine neue Kommandozentrale.