Warum weicht der Bundestag von seiner Praxis ab mehr als einen Oppositionspolitiker in das Parlamentarische Kontrollgremium zu entsenden?
Sehr geehrte Frau Ortleb,
bisher wurde das Parlamentarische Kontrollgremium immer auch von mehreren Politiker;innen aus der Opposition begleitet. Von dieser Praxis weicht der 21.Bundestag mit lediglich einem grünen Politiker (Konstantin von Notz) weit ab. Warum wurden nicht mehr Politiker:innen der Opposition in das Gremium entsandt? Wäre es nicht wichtig mehr regierungs- und somit auch exekutivkritische, sowie vertrauenswürdige Politiker:innen in dem Parlamentarischen Kontrollgremium für den Verfassungsschutz zu benennen? Könnte dies nicht ein vertrauensbildendes Zeichen in Richtung der Bürger:innen senden, welche Oppositionsparteien wählten?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias S.
(Juso aus Saarlouis)
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarisches_Kontrollgremium

Sehr geehrter Matthias S. aus Saarlouis,
als Bundestagsabgeordnete, die ihren Wahlkreis Saarlouis mitbetreut, gehe ich gerne auf die Frage ein.
In dem Gremium sind Plätze für Vertreter*innen aller Fraktion formal vorgesehen, egal ob Regierungs- oder Oppositionsfraktionen. Sie müssen jedoch vom Bundestag gewählt werden. Das ist in zwei Fällen nicht geschehen, weil keine Mehrheit zustande kam. Bei dieser Abstimmung gilt keine Pflicht geschlossen als Koalition abzustimmen. Die SPD-Bundestagsfraktion und ich selbst haben für den Wahlvorschlag, auch aus den Gründen, die Sie nennen, der Fraktion Die Linke gestimmt. Dagegen werden ich für die AfD, die unsere Demokratie abschaffen möchte, niemals die Hand heben. Die Fraktion der CDU/CSU sah das anders.
Gerne stehe ich für Rückfragen über meine Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
Oder wir begegnen uns mal in Saarlouis. Sprechen sie mich gerne an.
Viele Grüße
Josephine Ortleb