Frage von Urs S. • 26.09.2025

Antwort von Mathias Middelberg CDU • 26.09.2025
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage über das Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de".
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage über das Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de".
Die Doppik und die Kameralistik gelten heute, wie Sie wissen, als Grundsysteme des öffentlichen Rechnungswesens. Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) kann die Haushaltswirtschaft in ihrem Rechnungswesen kameral oder nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung nach § 7a HGrG (staatliche Doppik) gestaltet werden.