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Mit dem Gesetzentwurf kommt der Bund seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nach und passt die Besoldungsstruktur an eine realitätsgerechtere Ermittlung der Bedarfe der Besoldungsberechtigten und der zu berücksichtigenden Familienmitglieder an.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung verfolgt die diesbezüglichen Entwicklungen beim Bund und den übrigen Ländern kontinuierlich. Eine abschließende Festlegung ist bisher nicht erfolgt.
Ein Altersgeld, wie es bereits in einigen anderen Bundesländern existiert, ist hier eine mögliche Lösung.
Diese Werkstattgespräche über die Modernisierung des öffentlichen Dienstes sollen bis Ende 2025 abgeschlossen werden, um eine etwaige Gesetzesänderung im Laufe der Legislaturperiode abschließen zu können.
Wir fordern für NRW eine Altersgeld-Regelung, wie sie auch bereits im Bund und in anderen Ländern besteht
Bislang haben wir feststellen müssen, dass eine große Skepsis bei vielen Fachleuten besteht, da diese in Zeiten zahlreicher Stellenvakanzen durch ein Altersgeld einen Fehlanreiz befürchten, der zu noch mehr unbesetzten Stellen führen könnte. Vor diesem aktuellen Hintergrund sehen wir realistischerweise derzeit in dieser Frage keine politische Mehrheit für eine Veränderung, sind aber weiter offen für einen Dialog.